40 Ausnutzung der vorhandenen Prüf- und Kontrollmöglichkeiten schliessen zu können. Diese Tatsache wird ebenfalls im Rahmen des weiteren Beweisverfahrens zu instruieren und zu beurteilen sein. Dabei gelten dieselben Überlegungen wie für das Fehlen von klinischen Studien. Sinnvollerweise sollte sich das Beweisverfahren zuerst auf die Frage der klinischen Tests konzentrieren. Sollte der Entlastungsbeweis schon in dieser Frage scheitern, so wäre eine Beweisführung zur Winkelproblematik entbehrlich.