131. Weiter unbestritten geblieben ist, dass die F.________ Hüftprothesen nur in einem 45°-Winkel getestet wurden (Klage Rz. 39 pag. 47; Klageantwort Rz. 329 pag. 399). Die Berufungsbeklagte macht geltend, dies sei durch die anwendbare ISO-Norm vorgesehen und man hätte «aufgrund anderer Testergebnisse und Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten keinen Anlass gehabt», die Prothesen in einem anderen Winkel zu testen. Auch in dieser Hinsicht genügen die Behauptungen der Berufungsbeklagten bei weitem nicht, um auf eine Erfüllung der Pflicht zur