38 S.121 m.H. auf JUNOD, Pouvait-on déceler le défaut de la prothèse, in : AJP 2011, S. 1177 ff., S. 1180, die erwägt, aus Art. 5 PrHG eine Verpflichtung des Herstellers zur Vornahme von Studien vor der Inverkehrbringung eines Produktes abzuleiten [am Beispiel von Hüftprothesen]). Vorliegend handelt es sich um eine solch spezifische Branche mit wenigen Anbietern. Die strittige Prothese war ausserdem für einen längerfristigen Verbleib im menschlichen Körper vorgesehen.