Verschiedene Autoren halten sodann dafür, dass in sehr spezifischen Branchen, in denen nur wenige Anbieter auf dem Markt sind, erhöhte Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfungen vor der Inverkehrbringung eines Produktes gelten müssen. Da diese Anbieter das Monopol der wissenschaftlichen Kenntnisse in ihrem Gebiet innehaben, könnten sie sich sonst sehr leicht über die Ausnahme des Entwicklungsrisikos von der Haftung befreien (vgl. TRAN/ETIER, Responsabilité du fait des produits: le risque de développement, in: Chappuis et al. [Hrsg.], La responsabilité du fait des produits: Journée de la responsabilité civile 2016, Genf 2018, S. 105 ff.,