116. Was die von der Berufungsklägerin geltend gemachten gesundheitlichen Folgen des Konstruktionsfehlers der F.________ XL Prothese anbelangt, hat der Obergutachter Prof. H.________ erklärt, dass nach heutiger (2016) medizinischer Literatur die mittlere Prävalenz metalltoxischer Reaktionen bei implantierter F.________ XL Hüfttotalprothese bei 50,5 % liegt (pag. 1247). In ihrem Schreiben vom 1. Februar 2016 hat die Berufungsbeklagte festgehalten, dass sich der Obergutachter ungefragt zur Fehlerhaftigkeit der Prothese geäussert habe und dass Aussagen zu Registerdaten nicht zu beachten seien (pag.