Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass selbst die Berufungsbeklagte nicht bestreitet, dass die Revisionsraten bei der F.________ XL Hüfttotalprothese höher waren als erwartet (Klageantwort Rz. 86 pag. 299). Dass sie sich bereits wenige Monate nach der «Urgent Field Safety Notice» vom 22. März 2010 entschieden hat, das Produkt im August 2010 (weltweit) vom Markt zurückzurufen, spricht in einer deutlichen Sprache für sich. Die Berufungsbeklagte macht zwar geltend, man habe dies gemacht, «um [den] eigenen hohen Ansprüchen zu genügen» (Klageantwort Rz. 86 pag. 299). Diese Bemerkung vermag jedoch kaum zu überzeugen: