115. Ob die «Versagerquote» als alleiniges Kriterium zur Prüfung der Erfüllung der berechtigten Sicherheitserwartungen genügen würde, braucht nicht entschieden zu werden. Wie die Berufungsbeklagte zu Recht ausführt, kann eine Versagerquote durch mehrere Faktoren beeinflusst werden. Es liegt auf der Hand, dass die Rückrufaktion der F.________ XL Hüfttotalprothese diese Versagerquote vorliegend negativ beeinflusst hat. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass selbst die Berufungsbeklagte nicht bestreitet, dass die Revisionsraten bei der F.________ XL Hüfttotalprothese höher waren als erwartet (Klageantwort Rz.