- Die Tatsache, dass sich die Berufungsbeklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt hat, alle angemessen und üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, einschliesslich eines allfällig notwendigen Revisionseingriffs, zu übernehmen (Klage Rz. 142 pag. 143). - Die Problematik der bei Patienten und Patientinnen häufig auftretenden Hüftbeschwerden wegen Körperreaktionen auf Metallabrieb (zum Ganzen vgl. E. 55 - 62 oben).