114. Um zu überprüfen, ob die Hüfttotalprothese F.________ XL der Berufungsbeklagten die Sicherheitserwartungen erfüllt hat oder nicht, hat die Berufungsklägerin mehrere Kriterien vorgeschlagen. Das Hauptkriterium aus ihrer Sicht ist die sog. «Versagerquote» (Berufung Rz. 54 pag. 1713; vgl. dazu E. 101 oben). Sie hat in ihrer Klage ausserdem auf weitere Umstände hingewiesen, welche aus ihrer Sicht auf eine Fehlerhaftigkeit des Produktes schliessen lassen. Darunter können insbesondere erwähnt werden: