Wie bereits dargelegt, darf das Gericht aber nicht alleine auf die subjektiven Erwartungen der Berufungsklägerin abstellen. Als Kriterium für die Bemessung der damals bestehenden und berechtigten Sicherheitserwartungen schlägt die Berufungsklägerin vor, auf die Angaben des Dachverbandes der Schweizer Medizintechnik FASMED abzustellen, wonach 89 % der zementierten Standardprothesen und 97 % der zementfreien Prothesen mehr als 13 Jahre halten (KB 23, pag. 2; Berufung Rz.