Zwischen dem 17. Oktober 2007 und heute haben sich diesbezüglich keine nennenswerten Änderungen ergeben. Es kann also ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass schon 2007 entsprechende berechtigte Sicherheitserwartungen bestanden haben. Die Berufungsbeklagte selber anerkennt in der Klageantwort (vom 7. November 2013), dass in den vergangenen 25 Jahren (d.h. seit Ende der 1980-er Jahre) ein enormer Fortschritt im Bereich von Hüftprothesen stattgefunden hat (Klageantwort Rz. 39 pag. 269).