109. Die grosse Schwierigkeit bei einem Produkt wie einer Hüftprothese liegt darin, dass sie durch einen Arzt im Rahmen eines Auftragsverhältnisses (und nicht eines Werkvertrages) implantiert wird. Es versteht sich von selbst, dass für eine solche Operation keine Garantie abgegeben werden kann, weder für die Hüftprothese noch für die ärztliche Tätigkeit. Bei einer Prothese wäre es relativ einfach, in einem Einzelfall einen Fabrikationsfehler nachzuweisen.