44 pag. 1709). Um dies anhand eines Beispiels aus der Rechtsprechung zu illustrieren, könnte nach dieser Auffassung eine explodierende Kaffeekanne nicht als fehlerhaft bezeichnet werden, sobald sie gekauft wird, ausser wenn der Hersteller im Zeitpunkt des Verkaufs schon aufgrund der Erbprobung des Produktes oder wegen mehrerer Vorfälle weiss, dass eine solche Explosion möglich ist. Dies kann nicht im Sinne des PrHG sein.