106. Die Berufungsbeklagte beantragt für den Fall, dass das Obergericht wider ihr Erwarten den Entscheid der Vorinstanz nicht bestätige, die Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz (Berufungsantwort Rz. 129 pag. 1825). Zur Begründung führt die Berufungsbeklagte aus, die Vorinstanz habe nicht wie ursprünglich beab-