Die F.________ XL Prothese habe zum relevanten Zeitpunkt den technischen Vorschriften und Normen der Schweiz und der Europäischen Union entsprochen, was gemäss Rechtsprechung zumindest ein Indiz dafür sei, dass das Produkt die Sicherheit bot, welche berechtigterweise erwartet werden durfte (Berufungsantwort Rz. 60 f. pag.