Weiter spiele die Ursache für ein Versagen in der Produktehaftung selbstverständlich eine Rolle, weil die Berufungsbeklagte nicht für Fehler in der Patientenwahl oder der Positionierung des Implantats, für Infekte oder andere Fremdursachen, welche zu Revisionen führen können und damit in die Revisionsraten einfliessen, verantwortlich gemacht werden könne. Weiter sei daran zu erinnern, dass der freiwillige Rückruf wegen der negativen Presse und der damit verbundenen Unsicherheit zu unnötigen Revisionen geführt habe (Berufungsantwort Rz. 50 ff. pag. 1785 und Rz. 176 pag. 1841).