Es sei insbesondere auf die eigene Erfahrung des Arztes, allgemeine Verlautbarungen von Branchenverbänden und Werbeprospekte von einzelnen Herstellern abzustellen. In casu seien die Übersicht des Dachverbandes FAS- MED und die Broschüre der Berufungsbeklagten («Statistiken zeigen, dass nach ca.10 Jahren noch 95 % der Patienten mit ihrem neuen Hüftgelenk zufrieden sind», KB 34 pag. 7) zu berücksichtigen (Berufung Rz. 45 ff. pag. 1709).