27 sachen abzustellen, an welchen sich eine Patientin und ihr Arzt im damaligen Zeitpunkt mutmasslich orientiert hätten. Dabei seien nicht Garantien bezüglich Lebensdauer von Prothesen massgeblich – kein vernünftiger Hersteller würde eine solche Garantie abgeben –, sondern die berechtigten Sicherheitserwartungen. Es sei insbesondere auf die eigene Erfahrung des Arztes, allgemeine Verlautbarungen von Branchenverbänden und Werbeprospekte von einzelnen Herstellern abzustellen.