- Ob sich die Sicherheitserwartungen erfüllen oder nicht, lasse sich logischerweise erst in der Zukunft und mit Blick zurück beurteilen. In dieser Prüfung seien also nicht nur Tatsachen relevant, die sich bis zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens ereignet haben (Berufung Rz. 42 ff. pag. 1707). - Um herauszufinden, von welchen Sicherheitserwartungen der Durchschnittspatient im Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Jahre 2007 in Bezug auf die Lebensdauer einer Hüftprothese berechtigterweise ausgehen durfte, sei auf Tat-