, S. 256 und 261; LANZ, Die Haftung beim medizinischen Einsatz synthetischer Nanopartikel, Diss. Freiburg 2020, Rz. 721 und 723 f.). IX. Produktefehler nach Art. 4 PrHG Die Berufungsklägerin erhebt zwei (Haupt-)Rügen gegen den angefochtenen Entscheid. Die erste Rüge betrifft die Anwendung von Art. 4 PrHG und wird nachfolgend behandelt. 26 a) Argumente der Berufungsklägerin 100. Die Berufungsklägerin wirft der Vorinstanz vor, diese habe die jeweiligen Tatbestände von Art. 4 und 5 PrHG nicht sorgfältig auseinandergehalten indem sie: