98. Die Vorinstanz hat sich auf den Entscheid des Bundesgerichtes 4A_365/2014 vom 5. Januar 2015 betreffend rezeptpflichtige Medikamente gestützt («Yasmin-Fall», E. 69 pag. 1651). Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid Folgendes ausgeführt (E. 9.2): «Es kann hier nicht allein auf die individuellen Sicherheitserwartungen des Patienten ankommen, da diesem in der Regel das nötige Fachwissen fehlt, um die mit rezeptpflichtigen Medikamenten verbundenen Gefahren richtig einschätzen zu können.