Diesbezüglich ist der angefochtene Entscheid überzeugend und es kann auf dessen Rz. 62 (pag. 1647) verwiesen werden. b) Haftungsvoraussetzungen 93. Für eine Darlegung der Haftungsvoraussetzungen gemäss Gesetz, Rechtsprechung und Lehre kann auf den angefochtenen Entscheid verwiesen werden (E. 65 75, pag. 1645 – 1653; ausserdem BGE 133 III 81 E. 3).