Kappenprothese, welche aber im vorliegenden Fall nicht relevant sei. Der Obergutachter habe auch darauf hingewiesen, dass es nicht richtig sei, aus «damals» verfügbaren Daten der Kappenprothese Schlüsse auf die F.________ XL Hüfttotalprothese zu ziehen. Vorliegend seien nur die Erkenntnisse der medizinischen Literatur bis Oktober 2007 massgebend und es sei allein auf die Daten zur Hüfttotalprothese abzustellen. Dies, obwohl man in der Zwischenzeit wisse, dass die Häufigkeit von ALTR und die Revisionsrate bei der F.________ XL Hüfttotalprothese höher sei als bei den Kappenprothesen.