Die Vorinstanz hielt ebenfalls fest, dass das englische National Institute für Health and Clinical Excellence «heute» eine Hüftprothese nur dann empfehle, wenn diese eine Revisionsrate von 5% oder weniger innert 10 Jahren aufweise. Der von der Berufungsklägerin eingereichte Auszug aus dem Jahresbericht 2007 des australischen Prothesenregisters zeige eine gegenüber dem Normalwert erhöhte Revisionsrate für die F.________ Hüftoberflächenersatzprothese / Kappenprothese, welche aber im vorliegenden Fall nicht relevant sei.