Diesbezüglich würde die Übersicht des Dachverbandes der Schweizerischen Handels- und Industrievereinigungen der Medizinaltechnik nicht als Beweis für eine garantierte (Mindest-)Lebensdauer von Hüftprothesen taugen, sei es im Allgemeinen oder für die Berufungsbeklagte im Besonderen (E. 107 pag. 1671). Die Vorinstanz hielt ebenfalls fest, dass das englische National Institute für Health and Clinical Excellence «heute» eine Hüftprothese nur dann empfehle, wenn diese eine Revisionsrate von 5% oder weniger innert 10 Jahren aufweise.