Bei den bei MoM-Prothesen beobachteten Komplikationen (AMRD) unterscheidet er drei Gruppen (pag. 861-863): - Die Metallose (sichtbares Vorhandensein von Metallabrieb in grosser Menge, Bildung eines Pseudotumors): der Fall der Berufungsklägerin gehöre nicht zu dieser Gruppe (pag. 863); - Das ALVAL-Syndrom: bei der Berufungsklägerin fänden sich entsprechende Befunde (pag. 863): Die mit Fibrin belegte, verdickte Gelenkkapsel, die mit Flüssigkeit prall gefüllt sei und die histologisch sichtbare Vaskulitis sowie die verzögert beginnenden chronischen Schmerzen.