73. Gemäss Prof. Dr. med. G.________ wurden die einschlägigen Vorschriften bei der Implantation der F.________ XL Prothese eingehalten und die Prothese wurde korrekt positioniert (pag. 829-837). Der Gutachter stellt weiter fest, dass anlässlich der Revision Gelenkflüssigkeit bei der Eröffnung der Hüftkapsel unter Druck hervorgespritzt sei. Die Pfanne sei nicht knöchern eingeheilt gewesen. Sie hätte durch das Einführen eines Meissels zwischen das knöcherne Widerlager und die Prothesenschale einfach herausgehebelt werden können. Die Rückfläche der Pfanne habe nur an sehr kleinen Stellen minimal angewachsenen Knochen gezeigt (pag. 859).