auch das Herausspitzen von unter Druck stehender Gelenkflüssigkeit anlässlich der Revision sei kein Indiz für eine solche Problematik). Eine metall-assoziierte Ursache sei möglich, jedoch nicht hinreichend bewiesen. Im Ergebnis bestreitet die Berufungsbeklagte, dass die MoM-Eigenschaften der F.________ XL Hüfttotalprothese eine adäquat-kausale Ursache für die Revision der Berufungsklägerin darstellt. Sie macht geltend, dass selbst eine erwiesene metallassoziierte Problematik nicht mit einer Fehlerhaftigkeit des Produktes