69. Die Berufungsbeklagte vertritt die Meinung, dass die Untersuchungen vor und nach der Revision vom 27. Mai 2010 den Verdacht auf eine Metallunverträglichkeit als Ursache für die Prothesenlockerung nicht erhärten konnten. Eine metall-assoziierte Ursache sei «aufgrund der Gesamtumstände und der höchstwahrscheinlichen Ursache einer Infektion auszuschliessen» (Klageantwort Rz. 114-115 pag. 311). Als mögliche Revisionsgründe nennt die Berufungsbeklagte eine primär instabile Prothese (die Pfanne findet keinen richtigen Halt, Klageantwort Rz. 117-118 pag. 313), eine mechanische Prothesenlockerung (Sturz am 4. Oktober 2008, Klageantwort Rz.