Ein im Frühling 2007 durchgeführter I.________-interner Test habe gezeigt, dass der Abrieb der F.________-Prothesen deutlich höher sei als beim Vorgängerprodukt (Klage Rz. 85 ff. pag. 89). Die Berufungsbeklagte bestreitet dies und macht geltend, der Test habe auf Aufforderung der US-Behörden gemacht werden müssen und habe zur Zulassung der Vermarktung einer Variante der F.________ Prothese mit der grössten Kopfgrösse geführt (Klageantwort Rz. 420 pag. 431); das Testziel sei erreicht worden (Klageantwort Rz. 421 pag. 433).