Klageantwort Rz. 393 ff. pag. 421). Die Berufungsklägerin habe in einer ersten Phase versucht, die Implantationstechnik der Ärzte zu hinterfragen (Klage Rz. 80 pag. 83; dies wird bestritten, Klageantwort Rz. 414 pag. 429), danach sei diese Erklärung durch die Ärzteschaft nicht mehr akzeptiert worden (Klage Rz. 82 ff. pag. 85; dies wird bestritten, Klageantwort Rz. 416 pag. 431). Ein im Frühling 2007 durchgeführter I.________-interner Test habe gezeigt, dass der Abrieb der F.________-Prothesen deutlich höher sei als beim Vorgängerprodukt (Klage Rz. 85 ff.