417) und im Mai 2006 auch noch von einem Arzt aus Belfast (Klage Rz. 68 pag. 73; die Berufungsbeklagte erklärt, die Meldung sei ernst genommen und untersucht worden, Klageantwort Rz. 389 pag. 419). Eine ernsthafte und systematische Überprüfung der zunehmenden Versagerquoten durch die Berufungsbeklagte sei jedoch ausgeblieben (Klage Rz. 69 pag. 73; dies wird bestritten, Klageantwort Rz. 390 pag. 419), wobei der Hersteller aufgrund von fehlenden oder sich im Aufbau befindenden nationalen Registern (Ausnahme: Australien) einzig in der Lage sei, zu reagieren (vgl. Klage Rz. 71 ff. pag. 75; bestritten, vgl. Klageantwort Rz.