Die wenigsten Patienten würden Probleme mit dem Implantat haben (Klageantwort Rz. 365 pag. 411). Es gebe keine genügenden Belege dafür, dass eine Korrelation zwischen dem Ausmass an freigesetzten Metallionen und dem Auftreten von Beschwerden und Gesundheitsschäden bestehe (Klageantwort Rz. 372 pag. 413). 13 c) Die geltend gemachte fehlende Marküberwachung und die unterlassenen Sicherheitsmassnahmen