62. Die Berufungsbeklagte führt ihrerseits aus, dass Metallabrieb nicht nur unvermeidbar, sondern grundsätzlich auch unschädlich sei, d.h. nach heutigem Kenntnisstand unbedenklich. Langfristige biologische Auswirkungen von Metallabriebteilchen und Metallionenproduktion seien nicht bekannt und nicht bewiesen (Klageantwort Rz. 356 pag. 407). Das «Schnappen» oder «Knarren» der Hüfte sei ein unspezifisches Phänomen des Bewegungsapparates, das auch bei Gesunden auftreten könne. Die wenigsten Patienten würden Probleme mit dem Implantat haben (Klageantwort Rz.