Dabei enzünde sich als Folge der aseptischen Körperreaktion auch das Weichteilgewebe und der Knochen um das Implantat herum, was progressiv zu dessen Nekrotisierung (Absterben) führen könne. Weiter könne der Metallabrieb auch dazu führen, dass ein Implantat gar nicht erst in den Knochen einwächst (sog. fehlende Ossifikation). In allen drei Fällen sei eine umgehende Revision erforderlich (Klage Rz. 58 pag. 63).