60. Die Folgen des Metallabriebs der F.________-Prothesen fielen für die Patienten unterschiedlich aus, so die Berufungsklägerin. Als typische Körperreaktion würden heute in erster Linie aseptische (d.h. nicht infektiöse) chronische Entzündungen der Gelenkschleimhaut gelten. Je nach Patienten würden sich auch sog. Pseudotumoren mit Gewebezerstörung ausbilden. Dabei enzünde sich als Folge der aseptischen Körperreaktion auch das Weichteilgewebe und der Knochen um das Implantat herum, was progressiv zu dessen Nekrotisierung (Absterben) führen könne.