57. Den behaupteten Konstruktionsfehler beschreibt die Berufungsklägerin im Einzelnen wie folgt (Klage Rz. 51-53 pag. 57 ff.): «Selbst wenn heute die genaue Ursache für das desaströse Versagen der F.________- Modelle nicht mit letzter Sicherheit feststeht, besteht unter den Fachleuten doch weitgehend Einigkeit darin, dass dieses mit der Veränderung der Originalmasse der BHR-Prothese durch die Abflachung der Pfanne und namentlich durch die Verkleinerung des Gelenksspalts in Verbindung steht.