Gemäss der Berufungsklägerin ist die F.________-Prothese nur in einem einzigen Winkel auf den Simulatoren getestet worden, welcher einem Implantationswinkel der Pfanne in der Hüfte von 45° entsprach. Dies sei problematisch, weil Hüftimplantate nie nur in einem einzigen Winkel implantiert werden können, zumal der Implantationswinkel sowohl von der Technik des Chirurgen wie auch von den sehr unterschiedlichen anatomischen Verhältnissen der jeweiligen Patienten abhänge (Klage Rz. 39 pag.