Daraufhin hat die Berufungsbeklagte die Ärzte und Spitäler dazu aufgefordert, alle Patienten, welche eine F.________ Hüftprothese erhalten hatten, untersuchen zu lassen. Sie hat sich auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt, alle angemessenen und üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, einschliesslich eines allfällig notwendigen Revisionseingriffs, zu übernehmen (Klageantwort Rz. 89 pag. 301; vom freiwilligen Rückruf betroffene Patienten wurden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht finanziell unterstützt, Klageantwort Rz.