50. In Australien – einem in Bezug auf die Führung von Prothesenregistern fortgeschrittenen Land – hat man nach Angaben der Berufungsklägerin aufgrund der Daten des Prothesenregisters aus dem Jahr 2007 bei den F.________ Prothesen eine im Vergleich zu anderen Prothesen derselben Klasse erhöhte Revisionsrate feststellen können (Klage Rz. 97 ff. pag. 97). Die Berufungsbeklagte macht demgegenüber geltend, dass die Daten zur F.________ XL Hüfttotalprothese im Normalbereich gewesen seien (Klageantwort Rz. 74 pag. 293). Im Oktober 2009 wurde beschlossen, die F.________ Hüftprothesen in Australien nicht mehr zu vertreiben.