48. Gemäss der Berufungsklägerin hat die Berufungsbeklagte das Gesuch um Marktzulassung für einen anderen Typ als die strittige F.________ XL Totalprothese – nämlich für das F.________ Oberflächenersatzsystem (Resurfacing) – in den USA zurückgezogen, da dort klinische Studien erforderlich gewesen und katastrophal ausgefallen seien (Klage Rz. 40 pag. 47 ff.; vgl. auch Klage Rz. 137 pag. 137). Dies wird von der Berufungsbeklagten bestritten (Klageantwort Rz. 332 pag. 399).