Klageantwort Rz. 329 pag. 399). Die Berufungsbeklagte macht geltend, dies sei durch die anwendbare ISO-Norm vorgesehen und man hätte «aufgrund anderer Testergebnisse und Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten keinen Anlass gehabt», die Prothesen in einem anderen Winkel zu testen (Klageantwort Rz. 329 pag. 399).