41. Während der Revision kam es zu einer Komplikation, indem der Oberschenkelnerv der Berufungsklägerin verletzt wurde. Dies führte vorübergehend zu einer teilweisen Lähmung: Der Impuls zum Unterschenkel fehlte, womit die Berufungsklägerin beim Versuch, zu gehen, sofort einknickte und stürzte. Die Berufungsklägerin musste mehrere Monate mit beidseitigen Krücken gehen und einen anstrengenden Therapieprozess durchlaufen (intensive Physiotherapie, Wassertherapie, Eigentraining und medikamentöse Unterstützung). Erst am 1. August 2011 war die Berufungsklägerin wieder voll arbeitsfähig.