3. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 800.00 wurden von der Klägerin bezahlt. Sie hat diese endgültig zu tragen. 4. Die Klägerin hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 71'700.00 (inkl. Auslagen von CHF 900.00) zu bezahlen. 5. [Eröffnungsformel].» 28. Gegen diesen Entscheid erhob die Berufungsklägerin am 11. September 2020 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern mit den folgenden Rechtsbegehren (pag. 1687 ff.): «1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29.7.2020 sei aufzuheben.