2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 38’750.00 (Entscheidgebühr CHF 20’000.00, Beweiskosten CHF 18’750.00), werden vollumfänglich der Klägerin auferlegt und mit den von den Parteien geleisteten Vorschüssen (Klägerin: Gerichtskostenvorschuss CHF 15'000.00, Beweiskostenvorschuss CHF 8'000.00; Beklagte: Beweiskostenvorschuss CHF 16'000.00) verrechnet Die Klägerin hat der Beklagten CHF 15'750.00 für vorgeschossene Beweiskosten zu ersetzen. Der Beklagten sind CHF 250.00 aus der Gerichtskasse zurück zu erstatten.