17. Am 15. Mai 2018 eröffnete die Vorinstanz den Parteien eine infolge der Aufhebung der Verfahrensbeschränkung abgeänderte Beweisverfügung und stellte in Aussicht, 4 ein Gutachten zur Frage der Fehlerhaftigkeit bzw. Fehlerfreiheit der strittigen Hüftprothese (F.________ XL Hüfttotalprothese) sowie zum Stand der Wissenschaft und Technik am 17. Oktober 2007 einzuholen (pag. 1445 ff.).