13. Die Ergänzungsfragen der Berufungsbeklagten wurden dem Obergutachter am 8. März 2017 unterbreitet (pag. 1319 ff.). Der Obergutachter beantwortete diese am 7. April 2017 (pag. 1331 ff.). 14. Die Fortsetzungsverhandlung vor der Vorinstanz fand am 24. August 2017 statt. Eine Einigung zwischen den Parteien konnte nicht erzielt werden. Die Vorinstanz hob sämtliche Verfahrensbeschränkungen auf und brach die Verhandlung ab. Den Parteien räumte sie Frist ein, um sich über die weitere Verfahrensgestaltung zu äussern (pag. 1359).