1. A.________ (Klägerin/Berufungsklägerin, nachfolgend Berufungsklägerin) liess sich am 17. Oktober 2007 linksseitig eine von der C.________ AG (Beklagte/Berufungsbeklagte, nachfolgend Berufungsbeklagte) vertriebene F.________ XL Hüfttotalprothese implantieren. Wegen erstmals Ende 2008 auftretender und anhaltender Schmerzen wurde die Prothese im Mai 2010 ausgewechselt (Revision).