Die beklagte Partei darf durch eine Unterziehung kein günstigeres Resultat erwirken können, als es der Urteilsvorschlag vorsieht. 10.6 Letztlich spielt all dies keine Rolle, da sich der Prozess nun im Klageverfahren befindet. Der Streitgegenstand ist nicht die Kostenregelung, sondern die Kündigung des Mietverhältnisses. Zu beurteilen ist nicht eine Kostenbeschwerde, sondern eine