In einer gegen den Kostenpunkt gerichteten Beschwerde wäre seitens der das Rechtsmittel ergreifenden Partei substantiiert darzulegen, dass das Verfahren keinen Fortgang nehmen und der Urteilsvorschlag rechtskräftig werden wird. 10.4 Vorliegend haben sich die Beschwerdeführenden diesen Weg jedoch prozessual versperrt, indem sie den Urteilsvorschlag am 27. April 2020 abgelehnt haben. Aufgrund der speziellen Stellung des Urteilsvorschlages, der nur in seiner Gesamtheit abgelehnt werden kann, haben sie das Anfechtungsobjekt vollständig beseitigt.